SG Freiburg (Breisgau) - S 12 SO 5707/07- 17.11.2008,
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
LSG Baden-Württemberg, vom 23.02.2009 - Aktenzeichen L 7 SO 5829/08 PKH-B
DRsp Nr. 2009/5060
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Gegen die Festsetzung von Monatsraten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist die Beschwerde nicht statthaft, da die in diesem Fall mit der Bewilligung verbundene Teilablehnung ebenso wie die vollständige Ablehnung ausschließlich auf den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers beruht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]