Die (Nichtzulassungs-)Beschwerde gegen den Beschluss des SG Nürnberg vom 21.12.2011- S
I. Streitig ist die Absenkung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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