Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
I. Der Kläger begehrt die Reduzierung seiner Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
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