SG München, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 353/99
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach § 4a Abs. 1 JVEG im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluss vom 08.01.2007 - Aktenzeichen L 3 U 267/03.Ko C
DRsp Nr. 2007/20056
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach § 4a Abs. 1 JVEG im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Anhörungsrüge nach § 4a Abs. 1 JVEG ist statthaft, wenn gerügt wird, dass die angefochtene endgültige Kostenentscheidung nicht vom Einzelrichter getroffen werden durfte, sondern nur vom Senat insgesamt, wodurch das rechtliche Gehör und damit auch der gesetzliche Richter verweigert worden sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]