Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 11.11.2014 - L 10 AL 208/14 NZB - wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senates vom 11.11.2014 im Verfahren L 10 AL 208/14 NZB. Dabei war im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (
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