Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. Oktober 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 11.107,22 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Behandlungskosten in einer stationären Behandlung des bei der Beklagten krankenversicherten E. in der Zeit vom 5. bis 29. Dezember 2009.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|