Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.04.2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer der Klägerin im Zusammenhang mit der Umstellung der kirchlichen Zusatzversorgung auf ein beitragsorientiertes Punktemodel erteilten Startgutschrift.
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