SprAuG
FNA: 801-11
Fassung vom: 20.12.1988
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, BGBl. I S. 1454 vom 16.09.2022

Sprecherausschußgesetz - Inhaltsverzeichnis

SprAuG ( Sprecherausschußgesetz )

FNA : 801-11

Fassung vom 20.12.1988

Inkrafttreten der Fassung: 01.01.1989

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Errichtung von Sprecherausschüssen
§ 2 Zusammenarbeit
Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernspre...
Erster Abschnitt Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Sprecherausschusses
§ 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder
§ 5 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 6 Wahlvorschriften
§ 7 Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands
§ 8 Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten
§ 9 Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 10 Ersatzmitglieder
Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Sprecherausschusses
§ 11 Vorsitzender
§ 12 Sitzungen des Sprecherausschusses
§ 13 Beschlüsse und Geschäftsordnung des Sprecherausschusses
§ 14 Arbeitsversäumnis und Kosten
Dritter Abschnitt Versammlung der leitenden Angestellten
§ 15 Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung
Vierter Abschnitt Gesamtsprecherausschuß
§ 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht