LAG Köln - Urteil vom 01.07.2011
4 Sa 417/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV § 11 Abs. 1; TV Kulturorchester § 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 5779/10

Spielverpflichtung eines Solopaukers im Symphonieorchester des WDR; unbegründeter Globalantrag bei arbeitsvertraglicher Vertretungspflicht

LAG Köln, Urteil vom 01.07.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 417/11

DRsp Nr. 2011/16035

Spielverpflichtung eines Solopaukers im Symphonieorchester des WDR; unbegründeter Globalantrag bei arbeitsvertraglicher Vertretungspflicht

1. Der Antrag eines Solopaukers auf Feststellung, dass er nicht verpflichtet ist, eine gegenüber der ersten Stimme nachrangige Stimme oder das Instrument Schlagzeug zu spielen, ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst; er ist insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es auch nur eine Fallgestaltung gibt, in der sich der Antrag als unbegründet erweist. 2. Ist der Solopauker arbeitsvertraglich verpflichtet, ".. ohne besondere Vergütung in angemessenen Grenzen zumutbare Vertretungen zu übernehmen", ist diese Verpflichtung nicht allein auf die Darbietung der ersten führenden Stimme an der Pauke begrenzt; die Übernahme "zumutbarer Vertretungen" in "angemessenen Grenzen" macht nur Sinn, wenn sich diese Vertretungspflicht auf Tätigkeiten bezieht, die nicht schon mit dem Begriff "Solopauker" erfasst sind.