SG Freiburg (Breisgau) - S 8 AL 2185/02 - 24.02.2003,
Sperrzeit wegen Ablehnung der beruflichen Eingliederungsmaßnahme
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.07.2004 - Aktenzeichen L 3 AL 1973/03
DRsp Nr. 2006/24309
Sperrzeit wegen Ablehnung der beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Es tritt eine Sperrzeit wegen Ablehnung der beruflichen Eingliederungsmaßnahme nach § 144 Abs. 1 Nr. 3SGB III ein, wenn dem Arbeitslosen nach mündlicher Vorabinformation durch die Agentur für Arbeit schriftlich die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme unter Beifügung einer Rechtsfolgenbelehrung zu § 144SGB III angeboten wurde und dieser am ersten Tag der zumutbaren Maßnahme ohne wichtigen Grund nicht erscheint, nachdem er schriftlich vor Zugang des Maßnahmeangebotes auf die Unzumutbarkeit der Maßnahme hingewiesen und um Rücksprache gebeten, aber keine Rückmeldung erhalten hatte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]