ArbG Saarbrücken, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 359/04
Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der Betriebszugehörigkeit ohne Anrechnung von Wehrdienstzeiten
LAG Saarland, Urteil vom 24.08.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 177/04
DRsp Nr. 2007/9837
Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der Betriebszugehörigkeit ohne Anrechnung von Wehrdienstzeiten
Die Zeit des Grundwehrdienstes ist nach § 12 Absatz 1 Satz 1 ArbPlSchG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 ArbPlSchG auf die nachfolgende Betriebszugehörigkeit anzurechnen; Anrechnung bedeutet, dass die Zeit des Grundwehrdienstes der Betriebszugehörigkeit automatisch zuwächst.