I.
Die Parteien streiten um einen Rückgriffsanspruch der Klägerin als Sozialversicherungsträger gegen den Beklagten wegen eines Arbeitsunfalls, den der Beklagte als Fahrdienstleiter der Bahn am 10. August 1998 gegen 11.03 Uhr im Bahnhof D... verursacht hat.
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