SG Halle, vom 26.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RJ 206/04
Sozialversicherungspflichtige Lohnanteile für Nachtarbeit - Zuschlag für Nachtarbeit; Taglohn; Nachtlohn; Lohnanteile für Nachtarbeit; Grundlohn; Zuschläge; Sozialversicherungspflicht; Sozialversicherungspflichtige Lohnbestandteile; Sozialversicherungsbeitrag; Bewachungsgewerbe; Stundengrundlohn; Beitragsnachforderung; Summenbescheid; Dokumentationspflicht; personenebezogene Beitragsnachberechnung; Grundlohnabsenkung; Lohnsteueraußenprüfung
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.09.2010 - Aktenzeichen L 3 R 509/06
DRsp Nr. 2011/18786
Sozialversicherungspflichtige Lohnanteile für Nachtarbeit - Zuschlag für Nachtarbeit; Taglohn; Nachtlohn; Lohnanteile für Nachtarbeit; Grundlohn; Zuschläge; Sozialversicherungspflicht; Sozialversicherungspflichtige Lohnbestandteile; Sozialversicherungsbeitrag; Bewachungsgewerbe; Stundengrundlohn; Beitragsnachforderung; Summenbescheid; Dokumentationspflicht; personenebezogene Beitragsnachberechnung; Grundlohnabsenkung; Lohnsteueraußenprüfung
1. Für gezahlte Lohnanteile für Nachtarbeit können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden, wenn es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt.2. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3bEStG in der vom 30. Dezember 1989 bis zum 28. April 1997 geltenden Fassung nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, und sie u.a. für Nachtarbeit 25 vom Hundert des Grundlohns nicht übersteigen.
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