Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.12.2013 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens als Gesamtschuldner tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beigeladene zu 5) zu 1/10 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4) und 6) bis 24), die diese selbst tragen.
Der Streitwert im Berufungsverfahren wird endgültig auf 72.693,10 € festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|