LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2012
15 Sa 1872/11
Normen:
Verfahrenstarifvertrag Bau;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 60385/11

Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen im Baugewerbe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 1872/11

DRsp Nr. 2012/17930

Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen im Baugewerbe

Auf einer Baustelle Beschäftigte, die selbst verneinen, selbständig tätig zu sein und angeben, dass ihnen feste Arbeitszeiten vorgegeben seien, sind als Arbeitnehmer anzusehen. Jedenfalls ist es Sache des angeblichen Auftraggebers, näher darzulegen, dass es sich nicht um abhängig Beschäftigte, sondern selbständige Unternehmer handelt, mit denen er in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen arbeitet.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.08.2011 - 62 Ca 60385/11 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.332,-- € (zehntausenddreihundertzweiunddreißig) zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Verfahrenstarifvertrag Bau;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, Sozialkassenbeiträge (so genannte Mindestbeiträge) für 14 Arbeitnehmer für den Zeitraum Oktober und November 2009 zu zahlen. Zwischen den Parteien ist insbesondere streitig, ob der Beklagte rumänische Bürger als Arbeitnehmer oder mit diesen zusammen eine so genannte Arbeitsgemeinschaft gebildet hat.