I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.08.2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.332,-- € (zehntausenddreihundertzweiunddreißig) zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, Sozialkassenbeiträge (so genannte Mindestbeiträge) für 14 Arbeitnehmer für den Zeitraum Oktober und November 2009 zu zahlen. Zwischen den Parteien ist insbesondere streitig, ob der Beklagte rumänische Bürger als Arbeitnehmer oder mit diesen zusammen eine so genannte Arbeitsgemeinschaft gebildet hat.
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