Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt vier Fünftel, die Beklagte ein Fünftel der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 13.302,29 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung über die Sozialversicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) im Zeitraum 11.04.2008 bis 31.12.2010.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|