Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status der Klägerin zu 2) in ihrer Tätigkeit für die Klägerin zu 1) in der Zeit vom 1. Februar 2009 bis 30. April 2011.
Die 1954 geborene Klägerin zu 2) hatte ein Gewerbe "Handel mit genehmigungsfreien Waren und Vertriebsförderung" bzw. "Kleintransporter mit eigenem PKW" angemeldet. Sie war in den Jahren 2003 bis April 2011 für das Unternehmen A im Direktvertrieb tätig.
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