Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 27. Januar 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Verfahrenszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der versicherungsrechtliche Status der Klägerin als Krankenschwester in der Klinik der Beigeladenen.
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