SG Berlin, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 72 KR 942/12
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der ambulanten ErziehungshilfeAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016 - Aktenzeichen L 1 KR 498/14
DRsp Nr. 2016/15881
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der ambulanten ErziehungshilfeAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
Zur Einstufung der Tätigkeit einer Psychologin der aufsuchenden Familientherapie als abhängige Beschäftigung.
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