Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.01.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Streitig ist, ob die Beigeladene zu 1) bei der Klägerin in der Zeit vom 01.08.2007 bis 25.04.2008 abhängig beschäftigt war und ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung bestand.
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