LSG Nordrhein-Westfalen, vom 10.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 53/08
SG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 21 (3) R 16/05
Sozialversicherungspflicht einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin bei einer Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
BSG, Urteil vom 28.09.2011 - Aktenzeichen B 12 R 17/09 R
DRsp Nr. 2012/4700
Sozialversicherungspflicht einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin bei einer Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
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