Sozialversicherungspflicht einer Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
SG Hildesheim, Urteil vom 11.04.2006 - Aktenzeichen S 9 RA 28/03
DRsp Nr. 2007/20780
Sozialversicherungspflicht einer Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
1. Zu den versicherungspflichtigen abhängigen Arbeitnehmern zählen auch Ehe-, Familien- und Lebensberater einer katholischen Familien- und Lebensberatungsstelle, die an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des der kollegialen Supervision dienenden Fallbesprechungsteams teilnehmen müssen.2. Angesichts der Zunahme flexibler Arbeitszeitformen in der Praxis verliert die freie Arbeitszeitgestaltung des Beschäftigen bei der Frage der Abgrenzung von freier Mitarbeiterschaft und Arbeitnehmerstatus zunehmend an Bedeutung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]