Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 8. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in der Zeit vom 1. August 1990 bis zum 29. Februar 2004 versicherungspflichtiger Beschäftigter einer GmbH war.
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