LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.10.2016
L 4 R 899/15
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 12.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 3285/12

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ohne Sperrminorität und mit vertraglich vereinbarter WeisungsfreiheitAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2016 - Aktenzeichen L 4 R 899/15

DRsp Nr. 2017/74

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ohne Sperrminorität und mit vertraglich vereinbarter Weisungsfreiheit Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der über keine Sperrminorität verfügtund aufgrund der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags weisungsgebunden ist, ist auch dann abhängig beschäftigt, wenn der Anstellungsvertrag eine Regelung enthält, der Geschäftsführer sei weisungsfrei.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. November 2014 abgeändert. Die Klagen werden abgewiesen.

Die Beklagte trägt ein Zehntel der außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zu 2 aufgrund seiner Tätigkeit für die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1 in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 27. August 2015 versicherungspflichtig beschäftigt war.