LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.01.2022
L 8 BA 51/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; GmbHG § 6 Abs. 3; GmbHG § 13 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 1; GmbHG § 46 Nr. 5 -6;
Fundstellen:
DStR 2022, 1675
DStR 2022, 2505
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 06.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 49 BA 63/19

Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an die fehlende Rechtsmacht bei Weisungsgebundenheit an Beschlüsse der GesellschafterversammlungKeine Berücksichtigung von Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen L 8 BA 51/20

DRsp Nr. 2022/6200

Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an die fehlende Rechtsmacht bei Weisungsgebundenheit an Beschlüsse der Gesellschafterversammlung Keine Berücksichtigung von Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags

Das Stimmverhalten regelnde Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags sind bei der Bewertung der Rechtsmachtverhältnisse nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6.3.2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.798,60 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; GmbHG § 6 Abs. 3; GmbHG § 13 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 1; GmbHG § 46 Nr. 5 -6;

Tatbestand