Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19.06.2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 159.664,37 EUR festgesetzt.
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