Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 25. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 4.295,50 EUR festgesetzt.
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