LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.06.2022
L 1 BA 86/19
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 02.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 91 KR 262/17

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als ProkuristWirkung einer SperrminoritätAusübung einer Weisungsbefugnis durch die Gesellschafterversammlung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2022 - Aktenzeichen L 1 BA 86/19

DRsp Nr. 2022/15044

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Prokurist Wirkung einer Sperrminorität Ausübung einer Weisungsbefugnis durch die Gesellschafterversammlung

Ein Prokurist mit Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung ist nicht bereits deswegen selbständig, weil der Gesellschaftsvertrag die Ausübung der Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung übertragen hat.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. September 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Im Streit steht der versicherungsrechtliche Status des Klägers im Rahmen seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) seit dem 11. April 2016.