LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.06.2022
L 9 BA 44/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt (Oder), vom 06.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KR 327/16

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als NotarztVoraussetzungen für eine notwendige Beiladung einer RechtsnachfolgerinWeisungsgebundenheit und Eingliederung in einen Betrieb

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2022 - Aktenzeichen L 9 BA 44/20

DRsp Nr. 2022/15020

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Notarzt Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung einer Rechtsnachfolgerin Weisungsgebundenheit und Eingliederung in einen Betrieb

Die in § 7 Abs. 1 SGB IV genannten Anhaltspunkte der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den Betrieb stehen weder in einem Rangverhältnis noch müssen sie kumulativ vorliegen, erst Recht nicht im Rahmen einer Personalgestellung für hochspezialisierte Aufgaben.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts

Frankfurt (Oder) vom 6. Mai 2020 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1; SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des im März 2022 verstorbenen Beigeladenen zu 1. in der Kranken- und der Pflegeversicherung aufgrund seiner Tätigkeit als Notarzt für die Klägerin im Zeitraum 28. Mai 2016 bis 8. Januar 2017.

Die Klägerin ist Trägerin des H K B S, eines Plankrankenhauses.