Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2017 aufgehoben.
Der Bescheid der Beklagten vom 24. Februar 2015 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die beklagte Krankenkasse feststellte, dass der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 2) als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
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