LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.06.2022
L 9 KR 226/20 WA
Normen:
SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KR 1074/16

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHVoraussetzungen eines obligatorischen StatusfeststellungsverfahrensStatusfeststellung in Gestalt einer Befreiung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2022 - Aktenzeichen L 9 KR 226/20 WA

DRsp Nr. 2022/17167

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Voraussetzungen eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens Statusfeststellung in Gestalt einer "Befreiung"

Die Voraussetzungen des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs 1 Satz 2 SGB IV sind auch in dem Fall erfüllt, in dem eine Krankenkasse gezielt noch vor dem Vollzug eines Kassenwechsels für die Tätigkeit eines Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH als Einzugsstelle eine Statusfeststellung in Gestalt einer "Befreiung" trifft und mit Blick darauf die notwendige Arbeitgebermeldung nach § 28a SGB IV gänzlich unterbleibt.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2017 aufgehoben.

Der Bescheid der Beklagten vom 24. Februar 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die beklagte Krankenkasse feststellte, dass der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 2) als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.