LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.06.2022
L 1 BA 77/20
Normen:
SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 89 KR 1809/17

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als GeschäftsführerAbgrenzung von Beschäftigung und selbständiger TätigkeitUmfang einer Kapitalbeteiligung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2022 - Aktenzeichen L 1 BA 77/20

DRsp Nr. 2022/15043

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Geschäftsführer Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Umfang einer Kapitalbeteiligung

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß der sich daraus für ihn ergebenden Einflussnahmemöglichkeit auf die Gesellschaft wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 06. November 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Im Streit steht ein Prüfbescheid der Beklagten, mit dem Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 nachgefordert werden.

Die Klägerin ist ein Familienunternehmen, dass die Herstellung von computergestützten Leiterplattenentwürfen und reprographischen Fertigungsanlagen (Filmen), die Entwicklung von Hard- und Software sowie den Vertrieb von Leiterplatten zum Gegenstand hat.