Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 06. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht ein Prüfbescheid der Beklagten, mit dem Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 nachgefordert werden.
Die Klägerin ist ein Familienunternehmen, dass die Herstellung von computergestützten Leiterplattenentwürfen und reprographischen Fertigungsanlagen (Filmen), die Entwicklung von Hard- und Software sowie den Vertrieb von Leiterplatten zum Gegenstand hat.
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