LSG Sachsen - Urteil vom 26.10.2016
L 1 KR 46/13
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 16.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 KR 225/10

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-BeratersAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger BeschäftigungVertraglich dokumentierter Wille der VertragsparteienArbeitsentgeltersatzfunktion des Krankengeldes

LSG Sachsen, Urteil vom 26.10.2016 - Aktenzeichen L 1 KR 46/13

DRsp Nr. 2017/8315

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Vertraglich dokumentierter Wille der Vertragsparteien Arbeitsentgeltersatzfunktion des Krankengeldes

1. Nach der Rechtsprechung des BSG richtet sich die Frage, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen. 2. Dabei setzt die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden. 3. Der Bedeutung des im Vertrag dokumentierten Willens der Vertragsparteien kommt nur eine indizielle Bedeutung zu.