LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.07.2018
L 9 BA 29/18 B ER
Normen:
SGG § 86a Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 182 BA 37/18

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-GeschäftsführersKeine vorübergehende Freistellung von der Sozialversicherungsbeitragszahlungspflicht in einem EilverfahrenKeine Wettbewerbsvorteile durch Nichtzahlung von Beiträgen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2018 - Aktenzeichen L 9 BA 29/18 B ER

DRsp Nr. 2018/12060

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers Keine vorübergehende Freistellung von der Sozialversicherungsbeitragszahlungspflicht in einem Eilverfahren Keine Wettbewerbsvorteile durch Nichtzahlung von Beiträgen

1. Hinsichtlich rechtsfehlerfrei festgestellten Sozialversicherungsbeiträgen kommt eine vorübergehende Freistellung von der gesetzlich auferlegten Pflicht, die Beiträge sofort zahlen zu müssen, auch nach § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG grundsätzlich nicht in Betracht, weil die Versicherungsträger dann auf ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben unzweifelhaft zustehende Beiträge möglicherweise auf Jahre verzichten müssten, ohne dass sich dafür aus dem Gesetz eine hinreichende Rechtfertigung erkennen ließe. 2. Zudem sollen illegitime Wettbewerbsvorteile für einen Arbeitgeber verhindert werden, in dem er Beiträge nicht rechtzeitig zahlt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 27. Februar 2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das gesamte Eilverfahren auf 26.499,66 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 86a Abs. 3 S. 2;

Gründe: