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In der Hauptsache begehrt der Kläger Übergangsgeld (Übg) während der Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation.
Der 1968 geborene Kläger war von 1989 bis 1997 als Beamter bei der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (>BfA<, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) tätig. Anschließend bezog er bis zur Erschöpfung des Anspruchs am 13. Oktober 1998 originäre Arbeitslosenhilfe (Alhi).
Auf Grund eines im Mai 1997 gestellten Antrags auf berufliche Rehabilitation durchlief der Kläger in der Zeit vom 1. September 1999 bis 27. August 2000 die streitbefangene Trainingsmaßnahme, ab dem 1. September 2000 eine - später abgebrochene - Umschulung zum Informatikkaufmann.
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