SG Freiburg (Breisgau) - S 9 RJ 1875/02 - 17.12.2002,
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen L 11 RJ 514/03
DRsp Nr. 2006/24251
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Die Beklagte hat aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Kosten des vom Kläger nach Aufklärung für erledigt erklärten Widerspruchsverfahrens zu erstatten, wenn sie durch eine falsche Rechtsmittelbelehrung bei einem Bescheid, der nach § 86SGG Gegenstand des bereits anhängigen Widerspruchsverfahrens geworden ist, einen unzulässigen Widerspruch provoziert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]