SG Dresden, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 378/03
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit
LSG Chemnitz, Urteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen L 2 U 114/05
DRsp Nr. 2007/20132
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit
Hat ein Arzt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht unverzüglich angezeigt und wird dadurch ein Verwaltungsverfahren erst nach dem Tod des Versicherten eingeleitet, so ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]