SG Reutlingen, vom 25.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 RA 1050/03
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - Aktenzeichen L 11 RA 2427/04
DRsp Nr. 2006/24281
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Gegen die zur Entscheidung berufene Behörde steht einem Versicherten nur dann ein Herstellungsanspruch zu, wenn sie vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren eingeschaltet ist, wobei diese Voraussetzung bei einer Beihilfestelle nicht erfüllt ist, da sie diesbezüglich nicht in das Sozialleistungsverfahren einbezogen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]