LAG Hamm - Urteil vom 28.11.1996
8 Sa 1286/96
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 6
NZA-RR 1997, 175
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 23.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1623/95

Sozialplan: Auslegung

LAG Hamm, Urteil vom 28.11.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 1286/96

DRsp Nr. 2001/5797

Sozialplan: Auslegung

1. Die in einem Sozialplan enthaltene, an keine weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen gebundene Regelung "Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten die Zusage der bevorzugten Wiedereinstellung" stellt eine Inhaltsnorm dar, welche zugunsten der entlassenen Arbeitnehmer einen unverzichtbaren Rechtsanspruch begründet, bei der künftigen Besetzung von Arbeitsplätzen vor externen Bewerbern berücksichtigt zu werden. 2. Die erteilte Zusage ist jedoch im Wege der Auslegung auf solche Arbeitsplätze zu beschränken, die mit der früheren Beschäftigung vergleichbar sind, so dass Arbeitsplätze einer geringeren tariflichen Wertigkeit unberücksichtigt bleiben.

Normenkette:

BetrVG § 112 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 17.06.1998 - 7 AZR 25/97 -.

Vorinstanz: ArbG Siegen, vom 23.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1623/95
Fundstellen