LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.05.2011
10 Sa 1112/10
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 06.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2491/09

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; unschlüssige Beitragsklage der Sozialkasse bei fehlenden Angaben zu Einsatzzeiten von Hilfskräften

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.05.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 1112/10

DRsp Nr. 2012/1351

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; unschlüssige Beitragsklage der Sozialkasse bei fehlenden Angaben zu Einsatzzeiten von Hilfskräften

1. Das Bestehen eines Beitrags- und Zinsanspruchs der Sozialkasse des Baugewerbes setzt voraus, dass der Betrieb des Beklagten gemäß § 1 Abs. 2 VTV Bau ein Betrieb des Baugewerbes ist; das sind Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV Bau genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I bis IV erbracht werden.