Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. August 2004 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen sowie über die Kostentragungspflicht im Hinblick auf eine übereinstimmend erklärte Teilerledigung des Rechtsstreits.
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