Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20.08.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin auf dem von ihr zur Verfügung gestellten Formular Auskunft darüber zu erteilen,
1. wie viele gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI versicherungspflichtige Tätigkeit ausübten in den Monaten Juni 2006 bis April 2009, in dem Betrieb der Beklagten beschäftigt wurden und welche Bruttolohnsumme und welche Sozialkassenbeiträge insgesamt für diese Arbeitnehmer in den jeweils genannten Monaten angefallen sind.
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