Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20.02.2009 -
Der Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin 32.530,46 EUR (in Worten: Zweiunddreißigtausendfünfhundertdreißig und 46/100 Euro) zu zahlen;
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