I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.01.2017 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für die Monate Juli bis Oktober 2015 und Dezember 2015.
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