VG Osnabrück, vom 17.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 62/98
Sozialhilferecht: Verbot der Umetikettierung der Art der Hilfe
OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen 4 L 35/00
DRsp Nr. 2007/24935
Sozialhilferecht: Verbot der "Umetikettierung" der Art der Hilfe
»Hat ein Behinderter Anspruch auf stationäre Eingliederungshilfe und erhält er diese - neben der erforderlichen Pflege - in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, darf der Träger der Sozialhilfe die Hilfeart nicht in stationäre Hilfe zur Pflege umetikettieren, um höhere Leistungen der Pflegekasse zu ermöglichen.«