OVG Niedersachsen - Urteil vom 12.04.2000
4 L 161/00
Normen:
BSHG § 68 § 69a ;
Fundstellen:
FEVS 52, 33
NDV-RD 2000, 92
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 18.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 291/97

Sozialhilferecht: Umfang des Pflegegeldes bei medizinisch notwendiger Begleitung des Hilfesuchenden

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen 4 L 161/00

DRsp Nr. 2007/24934

Sozialhilferecht: Umfang des Pflegegeldes bei medizinisch notwendiger Begleitung des Hilfesuchenden

»Bei der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit sind die Begleitung bei Arztbesuchen, wenn diese regelmäßig mindestens einmal in der Woche stattfinden, und Wartezeiten, wenn die Pflegeperson in dieser Zeit einer anderen sinnvollen Tätigkeit nicht nachgehen kann, sowie die Begleitung bei Spaziergängen zu berücksichtigen, wenn diese wegen der Art der Krankheit oder Behinderung medizinisch geboten sind.«

Normenkette:

BSHG § 68 § 69a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe des dem Kläger zu gewährenden Pflegegeldes.

Der Kläger ist am 2. März 1947 in der Ukraine geboren. Zusammen mit seiner Ehefrau reiste er im Jahre 1995 in die Bundesrepublik Deutschland ein und erhielt hier als Kontingentflüchtling eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seit 1996 lebt er in H. und erhält seitdem ebenso wie seine Ehefrau von der Beklagten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Er ist nicht kranken- und pflegeversichert.