VG Sigmaringen, vom 07.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1264/00
Sozialhilferecht: Einstellung der Leistungen nach Arbeitsverweigerung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2000 - Aktenzeichen 7 S 1560/00
DRsp Nr. 2007/24853
Sozialhilferecht: Einstellung der Leistungen nach Arbeitsverweigerung
»Auch nach der Neufassung des § 25 Abs. 1BSHG durch das Reformgesetz vom 23.07.1996 ist der Sozialhilfeträger nach dieser Vorschrift berechtigt, die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe insgesamt einzustellen.«
Der auf die Zulassungsgründe des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3VwGO) gestützte Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.
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