EuGH - Urteil vom 29.06.1988
Rs 58/87
Normen:
AVG § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ; EWG-Vertrag Art. 51 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a, Art. 71 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer ii;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 3467 (Rebmann)
InfAuslR 1988, 330
SGb 1989, 512
ZAR 1989, 40
Vorinstanzen:
BSG, vom 21.01.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 RA 61/85

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Vollarbeitsloser Grenzgänger - Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Rentenansprüche - Zuständiger Mitgliedstaat - Staat der letzten Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

EuGH, Urteil vom 29.06.1988 - Aktenzeichen Rs 58/87

DRsp Nr. 2000/4419

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Vollarbeitsloser Grenzgänger - Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Rentenansprüche - Zuständiger Mitgliedstaat - Staat der letzten Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

(Josef Rebmann gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Die Verordnung Nr. 1408/71 ist dahin auszulegen, daß Zeiten der Vollarbeitslosigkeit, die ein Grenzgänger zurückgelegt hat, der gemäß Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats erhielt, in dessen Hoheitsgebiet er wohnte, unter Berücksichtigung der in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a aufgestellten allgemeinen Regel für die Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften rentenrechtlich nach den Rechtsvorschriften des Staates der letzten Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind, da eine abweichende Regelung weder im Gemeinschaftsrecht vorgesehen noch aus mit der Verwirklichung der Ziele des Gemeinschaftsrechts zusammenhängenden Erfordernissen geboten ist.

Normenkette:

AVG § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ; EWG-Vertrag Art. 51 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a, Art. 71 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer ii;

Gründe:

01 - 05 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

06 - 06 Vorlagefragen

07 - 20 Entscheidungsgründe

21 - 21 Kosten