SG Chemnitz, vom 13.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 P 98/03
Soziale Pflegeversicherung, Rücknahme eines Antrags auf Heraufsetzung der Pflegestufe
LSG Chemnitz, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen L 1 P 18/05
DRsp Nr. 2007/20130
Soziale Pflegeversicherung, Rücknahme eines Antrags auf Heraufsetzung der Pflegestufe
Die Regelung des § 87a Abs. 2SGB XI verfolgt den Zweck, dem Heimträger die Durchsetzung des Anspruchs auf Leistung des richtigen Pflegesatzes zu ermöglichen. Dem steht ein freies Antragsrücknahmerecht des Versicherten, der sich in vollstationärer Pflege befindet, entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]