Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist, ob der im Rahmen einer Arzneimittelstudie zur Begleitung eines Pflegebedürftigen erforderliche Zeitaufwand als Pflegebedarf zu berücksichtigen ist.
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