Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 3840 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist, nach welcher Pflegeklasse der von der Pflegeversicherung zu tragende Anteil an der Pflegevergütung des Klägers von März 2005 bis Mai 2006 zu bemessen ist.
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